22.03.2013

Spielrelevante Informationen

Die neuen glücksspielrechtlichen Regelungen schreiben unter anderem vor, dass ab sofort sogenannte „spielrelevante Informationen“ mindestens einmal pro Konzession an einer für alle Spielgäste gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden müssen. „Die Aufsichtsbehörden haben Anweisung, die Erfüllung dieser Pflicht zu kontrollieren und bei Verstoß sofort zu ahnden“, heißt es bei Kiesewetter. Deshalb bietet der Spezialist für jede Form von Spielstättenzubehör jetzt den behördlich akzeptierten Text über die „Spielrelevanten Informationen“ in zwei spielhallengerecht gestalteten Versionen an. Die eher edel anmutende Variante zeigt goldene Schrift auf rotem Grund und ist in einen goldfarbenen Alu-Klapprahmen gefasst. Die jugendlich frische Variante kommt Schwarz auf Weiß daher, ist mit einem Frosch und einer Wiese verziert und befindet sich in einem silberfarbenen Rahmen. „Die dekorativen Displays im Format DIN A2 schützen vor unnötigen Strafen und informieren die Spielgäste in rechtskonformer Weise“ schreibt Kiesewetter.