27.09.1999

Videoüberwachung nach UVV



Ab nächstem Jahr ist eine Videoüberwachungsanlage mit mindestens zwei Kameras und einem Aufzeichnungsgerät in Spielhallen Pflicht. Aus diesem Grund habe man eine Minimalausstattung zusammengestellt, erklärt Merk Sicherheitstechnik. Das Überwachungssystem besteht aus einem Farbmonitor mit Vierfach- Kameraumschalter und zwei Farbkameras mit Weitwinkelobjektiv. Des Weiteren wird der 24-Stunden-Echtzeitrekorder Mitsubishi HS-7424E mitgeliefert. Jede Kamera besitzt eine Alarmeingangsbuchse und kann so an einen Bewegungsmelder angeschlossen werden.