60 Euro Maximalverlust – Verbot der Automatiktaste – plus widersprüchliche Informationen
Die Länder haben heute einer Verordnung der Bundesregierung, die den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Spielrecht weiter verbessern soll, nur mit Auflagen zugestimmt. Sie wollen – so wurde betont – den Schutzcharakter der Vorschrift weiter ausbauen.
Konkret ist beschlossen worden, die möglichen Maximalverluste an Geldspielgeräten auf 60 Euro pro Stunde zu begrenzen.
Zudem wird die Automatiktaste verboten, "die bisher bewirkte, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen können", heißt es in einer kurzen Pressemitteilung.
Zwei statt drei Geräte in der Gastronomie
Der Bundesrat legte auch fest, dass – wie wir bereits berichteten – fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Gaststätten maximal zwei Spielautomaten aufgestellt bleiben dürfen. Die in diesem Zusammenhang bisher vorgesehenen komplizierten Ausnahmeregelungen hat der Bundesrat offenbar gestrichen.
"Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt", so eine Erklärung des Bundesrates.
Verbände verschieben ihre Erklärung auf Montag
Der Freitagnachmittag der Entscheidung war von vielen widersprüchlichen Informationen geprägt. Unter anderem kursierten unterschiedliche Zahlen. Eine für den heutigen Freitagabend angekündigte gemeinsame Erklärung von VDAI, DAGV, BA und Forum wurde auf den Montag verschoben.
"Es gibt noch widersprüchliche Angaben. Eine fehlerfreie Interpretation ist erst am Montag nach Vorlage und Auswertung der Bundesratsprotokolle möglich", werden unsere Leserinnen und Leser – die deutschen Automatenunternehmer – um Geduld gebeten.