Änderung von Piktogrammen erforderlich
Die in den Frontscheiben der Geldspielgeräte eingedruckten Piktogramme, die vor übermäßigem Spiel warnen und die Info-Telefonnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nennen, müssen geändert werden. Die Bundesnetzagentur hat die BZgA darauf hingewiesen, dass laut Telekommunikationsgesetz bei allen Service-Telefonnummern der zu zahlende Preis pro Minute oder pro Anruf deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden muss. Bislang steht auf den GSG-Piktogrammen noch immer der Hinweis "City-Tarif".
Nach Angaben von VDAI-Geschäftsführer Dr. Jürgen Bornecke haben sich der VDAI und de BZgA für die notwendige Neuerung aus Platzgründen auf die – verkürzte – Formel "Festnetz 3,9 ct/min., Mobilfunk max 42 ct/min" geeinigt. Die Bundesnetzagentur stimmte diesem Vorgehen zu.
Nach Rücksprache mit der PTB sollen die Piktogramme aller Geldspielgeräte auf dem Markt bis zum 30. Juni 2015 mit einem entsprechenden Aufkleber überklebt sein. Industrie und Großhandel werden sich darum kümmern. Alle neu zugelassenen Geräte erhalten wieder einen unveränderbaren Eindruck in die Frontscheibe, die den Anforderungen entspricht.
Zugleich wies die Bundesnetzagentur darauf hin, dass vorhandene Druckschriften oder Informationsmaterialien, auf denen die Rufnummer 01801 327700 ohne gesetzeskonforme Preisangabe angegeben ist, "nicht mehr ausgegeben oder in Umlauf gebracht werden dürfen".
Das bedeutet, dass unter anderem die sogenannten "Suchtflyer" neu gedruckt und zeitnah ausgetauscht werden müssen. Unternehmer wären allerdings schlecht beraten, würden sie jetzt unter Hinweis auf die fehlenden Telefonkosten auf die Auslage der Flyer verzichten. Ein solches Vergehen wäre schwerwiegender, denn der Spielerschutz hat Vorrang.