Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Baugesetzbuches
Die Novellierung des Baugesetzbuches steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 30. Januar. „Dazu liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11468) zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vor sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10846), das Baugesetzbuch ‚wirklich’ zu novellieren“, heißt es auf der Online-Präsenz des Deutschen Bundestages.
Möglicherweise betrifft die Novellierung auch die Automatenbranche. Die Bundesregierung präzisiert nämlich in ihrem Gesetzentwurf die Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und benennt die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan.
Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in angemessener Größenordnung allgemein zulässig sein. Darüber hinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen werden. Den Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft will die Regierung „maßvoll“ erweitern.
"Maßvolle" Verdichtung und Nutzungsmischung in den Innenstädten
Bündnis 90/Die Grünen streben mit ihrem Antrag eine „maßvolle“ Verdichtung und Nutzungsmischung im Innenbereich der Städte an. Darüber hinaus sollen Brachflächenkataster angelegt werden, die über eine „strategische Grünraum- und Freiflächenplanung eine Flächenbewertung nach den Kriterien Biodiversität und Grünraumvernetzung, Klimafolgenanpassung und Naherholung beinhalten“, heißt es in der Pressemitteilung auf bundestag.de.
Unter den sieben zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen sind Helmut Born, Deutscher Bauernverband, Rolf Kornemann, Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Nicola Krettek, Naturschutzbund Deutschland, Andreas Mattner, Zentraler Immobilien Ausschuss, Christfried Tschepe von der Bundesarchitektenkammer, Professor Jörn Walter, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg, sowie ein Vertreter der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände.
Öffentliche Anhörung in Berlin
Die Anhörung beginnt um 9 Uhr im Sitzungssaal 3.101 (Anhörungssaal) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und soll gegen 11.45 Uhr beendet sein.
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32816, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bildquellenangabe: Presseamt Bundesstadt Bonn.