05.11.2004

Achtung: Jeder fünfte Steuerbescheid ist falsch

Die Bescheide der Finanzämter sollten geprüft werden. Hier greift Parteienwerbung das Thema Steuergerechtigkeit auf.

Ein kritischer Blick auf den Steuerbescheid 2003 des Finanzamtes lohnt sich. Denn jeder fünfte Bescheid ist falsch, in manchen Ämtern liegt die Fehlerquote sogar weit höher, berichten die Macher von simplify Geld in der November-Ausgabe.

Vor allem wenn die Erstattung niedriger oder die Nachzahlung höher ausfällt als gedacht, lohne sich das Nachrechnen und die Kontrolle, ob dem Finanzamt Fehler unterlaufen sind.

„Die Quellen für solche Fehler verstecken sich an ganz unterschiedlichen Stellen im Steuerbescheid. Harmlose Zahlendreher kommen genauso vor wie Kürzungen der geltend gemachten Kosten oder Fehler bei der Verrechnung von Vorauszahlungen. Und natürlich kann es Steuerzahlern auch passieren, dass Urteile zu ihren Gunsten nicht berücksichtigt werden“, betonen die Finanzexperten.

Wer einen Fehler entdeckt und den Steuerbescheid anfechten will, muss wichtige Fristen beachten. So ist spätestens einen Monat nach Eintreffen des Bescheids der Einspruch zu erheben.

Nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem Krankenhausaufenthalt, kann die Frist verlängert werden.

Durch ihren Einspruch sind die Steuerzahler bekanntlich nicht von der Pflicht entbunden, die im Bescheid festgesetzten Steuern zu zahlen. Dafür wäre ein besonderer Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nötig.

Hingewiesen wird auch darauf, dass sich in jedem Einspruch eine eingebaute Steuerfalle verbirgt: Stellt der Sachbearbeiter bei der Prüfung zusätzliche Fehler fest, die einen finanziellen Verlust für das Finanzamt bedeuten, kann er diese ebenfalls beheben.

Einziger Trost: Der Steuerzahler muss vorher unterrichtet werden, dass der berichtigte Steuerbescheid für ihn schlechter ausfallen wird. Dann besteht die Möglichkeit, den Einspruch einfach zurückzuziehen.