07.03.2006

Am 28. März: Verfassungsrichter verkünden Sportwetten-Urteil

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Urteilsverkündung „Sportwetten“ terminiert: Dienstag, 28. März 2006, ab 10 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3 in Karlsruhe.

Die Bundesverfassungsrichter werden sich in ihrem Urteil auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2005 beziehen.

Der AutomatenMarkt hatte im Dezember-Heft („Sportwett-Monopol auf der Kippe“, Seite 14/15) ausführlich berichtet.

Das höchstinstanzliche Verfahren war von der Münchner Buchmacherin Irene Katzinger-Göth ins Rollen gebracht worden.

Sie wollte zusätzlich zu Pferdewetten noch diverse Sportwetten zu festen Gewinnquoten anbieten und hatte gegen das staatliche Monopol geklagt.

Die Beschwerdeführerin rügt vor allem die Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (Berufsfreiheit), Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (Gleichheitssatz) sowie dem EU-Recht.

Können interessierte Unternehmer an der Urteilsverkündung teilnehmen? Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts: „Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte schriftlich an Oberamtsrat Kambeitz, Postfach 1771, 76006 Karlsruhe, Fax 07 21 91 91-4 61. Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-Faxnummer anzugeben.“