11.10.2016

ASH: Gebühren für Sozialkonzept in der Diskussion

Barbara Keunecke (l.) und Christine Brandes zu Gast beim ASH.

Wie oft darf das Gesundheitsministerium Gebühren für die Anerkennung des Sozialkonzepts erheben, und wie geht es preiswerter? Die Diskussion um diese Frage nahm bei der Jahreshauptversammlung des Automaten-Verbandes Schleswig-Holstein aus aktuellem Anlass breiten Raum ein.

Die im Ministerium für die Bearbeitung der Konzepte zuständigen Mitarbeiterinnen, Christine Brandes und Barbara Keunecke, waren zur Versammlung in Neumünster gekommen und stellten sich der Diskussion mit den Unternehmern, obwohl sie auf die Gebührengestaltung kaum Einfluss haben. Brandes und Keunecke berichteten, sie hätten bisher 350 Sozialkonzepte geprüft und nur einem die vollständige Anerkennung ausgesprochen. Alle anderen hätten eine "vorläufige Anerkennung" erhalten. Hier seien Nachbesserungen nötig, oft allerdings nur Kleinigkeiten.

Ein Sozialkonzept, zwei Gebühren

Das Problem: Die Bearbeitung durch das Gesundheitsministerium ist ein gebührenpflichtiger Verwaltungsakt. Er schlug mit 250 Euro zu Buche, auch wenn die daraus resultierende Anerkennung nur eine vorläufige war. Automatenkaufleute, die ihre Nachbesserungen einreichen, sollen erneut "zwischen 220 und 300 Euro" zahlen, so Keunecke. "In diesem Bereich liegt unser Ermessen, aber zahlen müssen Sie. Unsere Hausjuristen haben geprüft und festgestellt, dass es sich um einen weiteren kostenpflichtigen Verwaltungsakt handelt."

Erwartungsgemäß liefen die Unternehmer dagegen Sturm, und zumindest die – nicht entscheidungsbefugten – Damen Brandes und Keunecke konnten sie mit ihren Argumenten auch überzeugen: "Wir nehmen diese Anregungen mit."

So wies zum Beispiel der stellvertretende Vorsitzende Max Krumme darauf hin, dass einige Forderungen erst nachträglich auferlegt wurden. Man könne die Unternehmer jetzt nicht dafür bluten lassen, denn als sie ihr Sozialkonzept einreichten, wussten sie noch nichts davon.

Vorstandsmitglied Michael Mohr fragte, warum es denn überhaupt eine vorläufige Anerkennung gebe? Das Ministerium solle doch bitte schön, die Nachforderungen mit Fristsetzung stellen, und den Vorgang erst danach abschließen und die Gebühren eintreiben.