10.06.2021

Automaten-Verband Rheinland-Pfalz informiert über moderaten Gesetzentwurf – "amtsmüder" Wolfgang Götz tritt im September maximal nur noch für ein Jahr an

Fels in der Brandung: Justiziar RA Tim Hilbert erläutert den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und stellt sich den zahlreichen Fragen der Mitglieder.

Von links oben im Uhrzeigersinn, Impressionen von der Zoom-Konferenz: AVRP-Vorsitzender Wolfgang Götz und die engagierten Mitglieder Nico Bäumler, Torsten Immesberger und Ralf Bastian.

In einer heutigen Online-Informationsveranstaltung informierte die Spitze des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz die Mitglieder über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes vom 2. Juni 2021. Die gute Nachricht: Für die Familienunternehmen im Land geht es weiter, die Arbeitsplätze sind vorerst gesichert! Die schlechte Nachricht: Der erfahrene 1. Vorsitzende Wolfgang Götz will sein Amt auf der Septemberversammlung – dann stehen Vorstandswahlen an – langsam aber sicher zur Verfügung stellen.

Seit fast zwei Jahrzehnten führt Wolfgang Götz in der Nachfolge von Willibald Wacker den Automaten-Verband Rheinland-Pfalz an. Da bleibe es nicht aus, dass man auch etwas „amtsmüde“ werde, wandte sich Wolfgang Götz am Ende der Zoomkonferenz an die rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auf der Septemberversammlung, hoffentlich endlich wieder eine Präsenzveranstaltung, könnte also bereits ein neuer Vorsitzender beziehungsweise eine neue Vorsitzende gewählt werden.

Appell: "Die Jugend muss jetzt ran, es wird Zeit"

„Ich werde dann höchstens noch für eine Übergangszeit von einem Jahr zur Verfügung stehen. Die Jugend muss jetzt ran, es wird Zeit“, so Götz. Auch die Damen, die heute beim Meeting wieder zahlreich vertreten waren, wurden explizit gebeten, für den Vorstand zu kandidieren.

Zum Gesetzentwurf die Fakten. Dieser sieht unter anderem vor, dass die zuständige Erlaubnisbehörde den Spielhallen, die bereits am 1. Januar 2020 in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen bestanden haben, auf Antrag der Spielhallenbetreiber für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilen.

Unter den folgenden Voraussetzungen:

– Alle Spielhallen müssen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert werden.

– Diese Zertifizierung wird in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, wiederholt.

– Die Betreiber verfügen über einen aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen Sachkundenachweis.

– Die Betreiber verpflichten sich, den Zutritt zu der Spielhalle erst ab der Vollendung des 21. Lebensjahres zu gestatten, für jede erlaubte Spielhalle mindestens eine Person als Aufsicht vor Ort vorzusehen und das Aufsichtspersonal abweichend von § 5 a Abs. 5 Satz 4 mindestens im Abstand von zwei Jahren einer Wiederholungsschulung zuzuführen.

Befreiung von der Abstandspflicht bis Juni 2028

Auch wichtig: Bestandsspielhallen werden bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 von der Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Spielhallen und zu öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, befreit! Und zwar, wenn sie von einer unabhängigen Prüforganisation im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Durchführung der Maßnahmen des Sozialkonzepts nach § 6 GlüStV 2021 zertifiziert sind und die Zertifizierung in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, wiederholt wird.

Nach dem Beschluss des Gesetzes, wohl in der kommenden Woche, werde man den Mitgliedern Musterformulare für die nötigen Anträge an die Erlaubnisbehörden zur Verfügung stellen. Ein Wermutstropfen in dem Gesetzentwurf ist die Verpflichtung, pro Spielhalle in einem Verbundspielhallenkomplex einen Mitarbeiter beschäftigen zu müssen. Hier könne man an Rentabilitätsgrenzen stoßen, wissen die Unternehmer.

Aktuell sehr niedrige Umsätze

Ein Thema war auch die schleppend anlaufende Nachfrage in den Spielhallen nach dem langen Lockdown. Die Umsätze blieben immer noch weit hinter den Erwartungen zurück, so der einhellige Tenor. „Unter 50 Prozent“ im Vergleich zu Monaten vor der Pandemie, so die alarmierende Einschätzung. Allerdings: Auch nach dem ersten Lockdown 2020 brauchten die Spielhallen zwei, drei Monate, um wieder richtig Fahrt aufzunehmen. Die aktuelle Testpflicht sei für viele Gäste fraglos eine sehr hohe Hürde.

Zertifizierung, die Einführung des Sperrsystems auch für die Gastronomie und Online-Schulungen waren unter anderem weitere Themen auf dem virtuellen Mitgliedertreffen.