BA analysiert Konjunkturpaket und liefert Tipps
In einer elfseitigen Übersicht beleuchtet der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) das am 19. Juni von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket.
„Nachdem der wochenlange Shutdown des öffentlichen Lebens, welcher auch die Automatenbranche mit voller Wucht getroffen hat, nun ein Ende gefunden hat, stehen wir inmitten einer schwerwiegenden Rezession. Um die Leistung aller Wirtschaftszweige und Branchen zügig wieder anzukurbeln hat die Bundesregierung am 3. Juni 2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm aufgelegt“, lässt der BA verlauten.
In Zusammenarbeit mit Horst Hartmann, Steuerberater und Vorstandsmitglied des Deutschen Automaten-Verband (DAV), hat der BA die wichtigsten Aspekte für seine Mitglieder verständlich und kompakt zusammengefasst.
Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung
Als die bedeutendste Maßnahme im Konjunkturpaket nennt die BA-Übersicht die Herabsetzung des Steuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent (des reduzierten Steuersatzes von 7 Prozent auf 5 Prozent) für einen Übergangszeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
„Da bei Geldspielgeräten der Spielpreis aufgrund der Spielverordnung gesetzlich fixiert ist, kommt die Vergünstigung dem Unternehmen in voller Höhe zugute; eine Preissenkung ist nicht möglich“, betont der Verband.
Der BA empfiehlt auf die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer zu achten, auch in Zusammenarbeit mit Geschäftspartner, wie Gastwirten.
Zu folgenden Themen liefert der Verband Praxistipps: Steuerlicher Verlustrücktrag durch Corona-Rücklage, degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, Optionsmodell zur Körperschaftssteuer, Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, Dienstwagenbesteuerung, Überbrückungshilfen, Innovationsprämie für E-Fahrzeuge, Sozialversicherungsbeiträge maximal 40 Prozent.
Formal steht noch die Zustimmung durch den Bundesrat aus. Damit die in der Kurzusammenfassung angegeben Maßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden können, wird eine Sondersitzung des Bundesrates notwendig sein. Der Termin für die Sondersitzung steht noch nicht fest. Sollte der Bundesrat, wider Erwarten, Änderungen oder Ergänzungen vornehmen, werde der BA seine Mitglieder darüber informieren.
Für Fragen steht Marcel Fischer, Referent und Experte für Volkswirtschaft beim BA, unter Fischer@baberlin.de oder über die BA-Hotline 030 72625510 zur Verfügung.
Der BA hat zudem weiterführende Links aufgelistet:
Die Bundesregierung: Informationen für Unternehmen und Selbstständige
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Bundesministerium der Finanzen: FAQ „Corona“ (Steuern)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zu Corona. Fragen und Antworten
Industrie und Handelskammer (IHK): Aktuelle Informationen für Unternehmen zum Coronavirus
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/