Bankgeheimnis löst sich in Luft auf
„Am 1. April löst sich sehr wahrscheinlich das seit 1990 im Paragrafen 30 a der Abgabenordnung gesetzlich fixierte ,Bankgeheimnis’ in Luft auf.“ Darauf macht der ehemalige Banker und jetzige Unternehmensberater und Rating-Spezialist Nikolaus Böhle aufmerksam.
Mit einem weitreichenden Gesetz habe Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus, Sozialbehörden, BAFöG-Stellen und Agentur für Arbeit die finanziellen Verhältnisse jeden Bürgers ausschnüffeln dürfen – ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren.
Alle deutschen Kreditinstitute sind verpflichtet, ihren Kunden einmal jährlich eine zusammenfassende Sammelbescheinigung über alle Kapitalerträge und Spekulationsgewinne aus allen dort geführten Konten und Depots auszustellen. Wird die Bescheinigung der Steuererklärung weder beigefügt noch auf Verlangen des Fiskus vorgelegt, so können ab dem 1. April die Finanzämter (und auch die Träger der Sozialversicherungen) über das Bundesamt für Finanzen auf eine so genannte Kontenevidenzzentrale zugreifen und sämtliche inländischen Kontoverbindungen eines Steuerbürgers abrufen.