24.06.2021

Bayerischer Automaten-Verband lädt Mitglieder am 28. Juni zur Zoomkonferenz ein

BAV-Vorsitzender Andy Meindl hofft auf eine rege Beteiligung an dem Online-Treffen.

Der Bayerische Automaten-Verband wendet sich an seine Mitglieder: "Das Ausführungsgesetz wird voraussichtlich erst am 30. Juni 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt dann unmittelbar am 1. Juli in Kraft. Auch das Glücksspielstaatsvertrag 2021 tritt am 1. Juli in Kraft. Deshalb möchte der BAV seine Mitglieder über die ab 1. Juli einzuhaltenden Vorschriften und die notwendigen nächsten Schritte informieren – in Form einer Online-Veranstaltung über Zoom."

Auch über andere aktuelle Themen will man berichten. Die Mitglieder werden ausreichend Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. "Wir bitten Sie, von jedem Unternehmen nur einen Teilnehmer anzumelden", so der Vorstand. Die Veranstaltung findet am Montag, 28. Juni, ab 11 Uhr statt. Anmeldeschluss ist der gleiche Tag, bereits 9 Uhr. 

Weitere Informationen in der BAV-Geschäftsstelle, Bahnhofstraße 2, 84524 Neuötting, Telefon 08671 9287440, Fax 08671 9298036,  info@BAVev.de.