BGH-Urteil: Noch keine Entscheidung zum Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten und Online-Casinospiele
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Revision in dem Verfahren I ZR 171/10 – Digibet - wirksam zurückgenommen worden ist. Über die Zulässigkeit des Erlaubnisvorbehalts für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 wird der BGH deshalb in diesem Verfahren nicht mehr entscheiden“, heißt es in einer Pressemitteilung des BGH vom 7. Mai.
Diesem Verfahren lag unter anderem eine Klage der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den in Gibraltar ansässigen Wettanbieter Digibet zugrunde. Die Beklagten hatten bereits vor der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache ihre Revision zurückgenommen. Der BGH hat jetzt überraschend entschieden, dass diese Rücknahme der Revision wirksam ist, obwohl die Klägerin ihr nicht zugestimmt hatte.
Entscheidung über Konzessionen vielleicht um Jahre vertagt
Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert von der Sozietät Redeker Sellner Dahs vermutet auf isa-guide.de, dass das Vergabeverfahren für mehrere Jahre, mindestens aber bis Ende 2016, gestoppt sei.
Erwartungsgemäß betrachten die staatlichen Anbieter das Urteil anders. Theo Goßner, Sprecher der Geschäftsführung der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co OHG sieht „das Verbot von Glücksspielangeboten in Form von Sportwetten und Casinospielen im Internet“ bestätigt.
Trotz des Urteils sind weiterhin viele Fragen offen. Über den für den Internetvertrieb von Sportwetten nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 geltenden Erlaubnisvorbehalt wird der BGH erst im Verfahren I ZR 203/12 am 12. November 2015 verhandeln.