Brandenburg stoppt Spielhallengesetz
Kurz vor Verabschiedung ist das brandenburgische Spielhallengesetz gestoppt worden.
Ursprünglich wollte die rot-rote Regierung das Gesetz, das strengere Auflagen für Spielstätten vorsieht, am 15. November verabschieden. Diese Pläne wurden nun kurzfristig aufgegeben. Das Vorhaben berühre die Dienstleistungsfreiheit und müsse von der Europäischen Union genehmigt werden, verlautbart das brandenburgische Wirtschaftsministerium in der Märkischen Allgemeinen Zeitung. Bislang sei das Ministerium davon ausgegangen, dass eine derartige Notifizierung nicht nötig sei.
Kritiker, wie die in der Opposition sitzende FDP-Fraktion, hatten bereits früher das Gesetz als „europarechtswidrig“ bezeichnet und auf die Notifizierungspflicht hingewiesen.
„Wir halten diese gesetzlichen Regelungen für den falschen Weg“, sagt FDP-Fraktionschef Andreas Büttner.
Laut dem Spielhallengesetz sollten die Spielstättenbetreiber auf Werbung verzichten und ihre Spielstätten nur noch „Spielhalle“ nennen. Ebenfalls vorgesehen war ein Abstandsgebot von mindestens 500 Metern zwischen zwei Spielstätten.