Brandenburg verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages
Mit den Stimmen aus den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat auch der Landtag Brandenburgs in Potsdam am 16. Juni sein Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beschlossen und ist damit der Beschlussempfehlung (Drs. 7/3760) des Hauptausschusses gefolgt.
Grundlage war der Gesetzentwurf (Drs. 7/2981) der Landesregierung, der ebenfalls durch einen Änderungsantrag in abschließender Ausschussberatung angenommen wurde. Dies berichtet das Forum der Automatenunternehmer.
Verbundspielhallen
Im Gegensatz zum ebenfalls am 16. Juni verabschiedeten Umsetzungsgesetz Nordrhein-Westfalens finden die qualitativen Kriterien des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Brandenburg nur mit Bezug auf Verbundspielhallen Anwendung, die mit höchstens drei Konzessionen im Verbund bis längstens zum 31. Dezember 2025 betrieben werden können. Eine Unterschreitung des Mindestabstands von 500 Metern zu anderen Spielhallen ist nicht möglich. Eine Regelung für Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen bestand nicht und ist auch nicht vorgesehen.
Somit wird auch dieses Landesgesetz am 1. Juli in Kraft treten.