06.02.2026

Bremische Bürgerschaft stimmt Erhöhung der Vergnügungssteuer ab dem 1. Juli zu

Die Bremische Bürgerschaft stimmt der Erhöhung der Vergnügungssteuer ab dem 1. Juli 2026 von 20 auf 25 Prozent zu. Die vielfachen Interventionen und die starken Argumente von unter anderem dem NAV-Vorsitzenden Detlev Graß und dem NAV-Justiziar Prof. Dr. Florian Heinze wurden nicht berücksichtigt.

Der Senat Bremens hatte am 20. Januar 2026 beschlossen, die Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit zum 1. Juli 2026 von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen – wir berichteten. In ihrer 30. Sitzung vom 28./29. Januar 2026 hat auch die Bremische Bürgerschaft dem vom Senat eingebrachten Gesetz zugestimmt.

Große, fraktionsübergreifende Mehrheit stimmt Steuererhöhung zu

Dies geschah mit großer, fraktionsübergreifender Mehrheit. Genaueres teilt der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NaV) in einem Rundschreiben mit. So hat für die Änderung des Gesetzes neben den regierungstragenden Fraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke auch die CDU als Oppositionsfraktion geschlossen gestimmt. Es gebe in einem Haushaltsnotlageland wie Bremen „wenig gute Gründe, die Vergnügungssteuererhöhung von den beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auszunehmen“, hieß es seitens der CDU in der Debatte in der Bürgerschaft.

NAV kritisiert Erhöhung klar und sachlich – Argumente verpuffen bei Politikern

„Steuererhöhungen zwingen niemanden in die Illegalität“, merkte die Staatsrätin für Finanzen Wiebke Stuhrberg (Bündnis 90/Die Grünen) an und widersprach damit der vom NAV zuletzt in einem Offenen Brief vertretenen Ansicht, dass die Anhebung der Vergnügungssteuer und die damit verursachte Schließung weiterer legaler Betriebe ein Konjunkturprogramm für illegale Angebote darstellten. 
Der NAV hält die beschlossene Anhebung der Vergnügungssteuer weiterhin für falsch. „Der Spielhallenmarkt im Land Bremen ist aufgrund der vielfältigen und äußerst restriktiven Abstandsvorgaben bereits massiv reduziert worden. Die verbliebenen Betriebe werden diesen erheblichen Steueranstieg insbesondere in Ansehung der übrigen Preisentwicklung für Löhne, Mieten oder Energie nicht oder jedenfalls überwiegend nicht tragen können. Die Schließung weiterer Betriebe gefährdet im Land Bremen erheblich den staatlichen Kanalisierungsauftrag, wie er im Glücksspielstaatsvertrag formuliert ist“, erläutert Prof. Dr. Florian Heinze, Rechtsanwalt und Justiziar des NAV. 

Finanzsenator Björn Fecker: Wenn das Aufstellen von Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten unattraktiver wird, kann das indirekt auch einen suchtpräventiven Mehrwert haben."

Finanzsenator Björn Fecker (Bündnis 90/Die Grünen) teilt in einer Pressemeldung folgendes zu der Erhöhung mit: „Bremen ist angesichts der drohenden Haushaltsnotlage gesetzlich zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Neben Einsparungen bedeutet das auch, die Einnahmen zu erhöhen. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer ist vertretbar. Gerade Geldgewinnspielautomaten weisen ein hohes Suchtpotenzial auf. Es ist deshalb sicher nicht die Aufgabe des Staates, attraktive Bedingungen für den Betrieb von Spielautomaten zu schaffen. Ganz im Gegenteil: Wenn das Aufstellen von Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten unattraktiver wird, kann das indirekt auch einen suchtpräventiven Mehrwert haben."

Hier finden Sie das Beschlussprotokoll zur 30. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft. Den entsprechenden Beschluss zur Änderung dieses Gesetzes finden Sie unter Nr. 21/644 auf Seite 16. Das Änderungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.