Bremer Senat will Vergnügungssteuer auf 25 Prozent erhöhen – NAV warnt vor Konjunkturprogramm für illegale Angebote
Bereits beim letzten Stammtisch des Nordwestdeutschen Automatenverbandes (NAV) des Jahres 2025 war es Thema: Der Bremer Senat plant vor dem Hintergrund „sehr herausfordernder fiskalischer Rahmenbedingungen“, die Vergnügungssteuer von 20 Prozent auf 25 Prozent zu erhöhen. So ist es im „Eckwertebeschluss 2026/2027“ vom Land Bremen nachzulesen. Am Dienstag, 20. Januar, passierte der entsprechende Beschluss den Senat, bedarf jedoch noch der Verabschiedung eines Änderungsgesetzes durch die Bremische Bürgerschaft.
Massiver Rückgang legaler Angebote
Der NAV reagierte auf die Pläne mit einem Offenen Brief vom Freitag, 23. Januar 2026. Darin schreibt der Vorsitzende Detlev Graß: „Der NAV hält dieses Gesetz für falsch und appelliert an Sie, dieses Gesetz in der derzeitigen Lage auf dem Glücksspielmarkt nicht zu verabschieden! Das Bremische Spielhallengesetz zählt mit zu den restriktivsten Spielhallengesetzen deutschlandweit. Durch einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen, zu Wettvermittlungsstellen, zu Schulen bestimmter Schulformen und zu Schulen für Gesundheitsfachberufen hatte der Vollzug dieses Gesetzes bereits massive Auswirkungen auf den Spielhallenmarkt im Land Bremen. Ein Großteil der legalen und staatlich konzessionierten Glücksspielangebote in Spielhallen wurde vernichtet. Inzwischen hat die Schwarzmarktquote im Umfeld des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland bei steigender Tendenz nach wissenschaftlichen Studien etwa 30 Prozent erreicht – mit anderen Worten: Jedes dritte betriebene Geldspielgerät ist illegal und wird ohne staatliche Kontrolle und ohne jede Art von Verbraucherschutz betrieben – und darüber hinaus auch ohne staatliche Steuereinnahmen. In einem Stadtstaat wie Bremen dürfte die Quote aufgrund des massiven Rückgangs legaler Angebote tatsächlich noch höher liegen.“
Mehrbelastung nicht mehr tragen können
Zudem sei die Erhöhung der Vergnügungssteuer von 20 auf 25 Prozent nicht nur eine Erhöhung um 5 Prozent sondern steigere die Steuerlast der legalen Anbieter um 25 Prozent. Graß folgert: „Diese erhebliche Steuermehrbelastung werden die Aufstellunternehmerinnen und Aufstellunternehmer im Land Bremen auch in Ansehung der weiteren gestiegenen Kosten nicht mehr tragen können. Weitere Spielhallenschließungen, weiterer Geräteabbau an anderen Aufstellplätzen und weitere damit verbundene Arbeitsplatzverluste sind die Folge.“
Sitzung am Mittwoch, 28. Januar
Zudem könne der geplante Anstieg der Vergnügungssteuer keinen Beitrag zur Entlastung der Bremer Haushaltslage leisten, denn: „Die zu erwartende Schließung weiterer Spielhallen und der Abbau von Geräten an anderen legalen Aufstellorten wird dazu führen, dass die geplanten Steuermehreinnahmen nicht erreicht werden und der Steuergesamtbetrag unter das bisherige Niveau zurückfällt. Darüber hinaus ist die damit verbundene Reduktion des legalen Angebots ein weiteres Konjunkturprogramm für illegale Angebote, die sich im Land Bremen noch stärker ausbreiten werden“, so Graß abschließend, der „eindringlich anregt“, auf die Verabschiedung des Änderungsgesetzes zu verzichten.
Sollte das Gesetz in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am Mittwoch, 28. Januar, in der 1. und 2. Lesung verabschiedet werden, wird es am 1. Juli 2026 in Kraft treten, warnt Verbandsjustiziar Prof. Dr. Florian Heinze in einem NAV-Rundschreiben.