Bundesministerium der Finanzen informiert über die Überbrückungshilfe III
Am 20. Januar berichteten wir über die Verschärfung der Corona-Auflagen in ganz Deutschland. Die ursprünglich bis 31. Januar befristeten Maßnahmen wurden weitere 14 Tage bis zum Sonntag, 14. Februar, verlängert. Betroffen wiederum auch – die Gastro-Betriebe und Spielhallen.
Das Bundesfinanzministerium informiert aktuell unter der Überschrift „Überbrückungshilfe III – Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfen“ über den Stand der Dinge.
Selbstbewusst wird in der Einleitung erklärt: „Durch die Anpassungen wird die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung.“
Was noch zu beweisen wäre, denn immerhin waren und sind die bisherigen Hilfen in vielerlei Hinsicht problembehaftet.
Hier der Link zu dem fünfseitigen offiziellen Dokument des Bundesministeriums der Finanzen, Pflichtlektüre für jeden Steuerberater.