Glücksspiel-Symposium der Universität Hohenheim: GGL-Vorstand bezieht Position zur Evaluierung
Auf dem 23. Symposium Glücksspiel an der Universität Hohenheim sprach heute Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), über die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in diesem Jahr.
Wie schon bei der Vorlage des Zwischenberichts im Frühjahr 2024 richten auch in diesem Jahr viele den Blick auf die nächste Etappe des Evaluierungsprozesses des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Bis zum Jahresende soll der Endbericht der Länder die Erkenntnisse zu den Auswirkungen der neu aufgenommenen Erlaubnisfähigkeit der sogenannten gefährlichen Glücksspiele im Internet und deren Erlaubnisvoraussetzungen auf die Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten bündeln.
Anpassungsbedarfe kenntlich machen
"Bereits jetzt werden verschiedentlich Erwartungen geäußert, die entweder von einem Verfehlen des Kanalisierungsziels aufgrund zu strenger Vorgaben für die Anbieter oder aber von einer massiven Erhöhung der Spielsuchtrisiken infolge beispielsweise zu laxer Limitvorgaben oder übermäßiger Werbung ausgehen.
Ronald Benter dazu auf dem diesjährigen Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel: „Evaluierung muss sich auf die Prüfung der Zielerreichung, das heißt auf Erfolg oder Misserfolg der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sowie den Nichtanstieg beim problematischen beziehungsweise pathologischen Glücksspiel konzentrieren und bei nachweisbaren Zielverfehlungen Anpassungsbedarfe kenntlich machen.“
Benter stellte dazu weiter klar, dass es zwingend einer Evidenz bedürfe, um zu Bewertungen zu kommen, die von den Entscheidungen des Gesetzgebers im Jahr 2020 abweichen. So habe dieser "die grundsätzliche Gefährlichkeit der neu erlaubnisfähigen Glücksspiele bereits bei der Abfassung des Staatsvertrages gekannt und daher darauf abgestellte Erlaubnisvoraussetzungen normiert". Nachweisliche Abweichungen in der Entwicklung von der Intention hinter dem Glücksspielstaatsvertrag ließen sich im Rahmen der Aufsichtstätigkeit und der Marktbeobachtung der GGL nicht erkennen.
Einheitliche Erlaubnisverfahren
Vielmehr sei es durch die wesentliche Neuerung im 2021er Staatsvertrag, die einheitlichen Erlaubnisverfahren für Onlineglücksspiele, gelungen, den weit überwiegenden Teil der namhaften Anbieter in einen regulierten, beaufsichtigten Markt zu überführen. Die von der GGL veröffentlichte Kanalisierungsrate von etwa 77 Prozent bei Internetglücksspielen wurde erst jüngst sowohl in ihrer Höhe als auch im Hinblick auf die Methoden wissenschaftlich bestätigt. Die in dieser Woche auf der Website der GGL veröffentlichte Studie „Untersuchung des Schwarzmarktes und der Kanalisierung von Glücksspielen im Internet anhand einer Befragung von Glücksspielenden“ stellte Dr. Fred Steinmetz auf dem diesjährigen Symposium vor.
Bei der Bekämpfung des illegale Online-Glücksspiels konnten auch im vergangenen Jahr Erfolge erzielt werden. Abteilungsleiterin Nadja Wierzejewski hatte dazu im Rahmen des Symposium 2025 ausgeführt. "Mit dem Zugriff auf alle Beteiligten am illegalen Angebot geht die GGL inzwischen einen weiteren Schritt, wobei klar ist, dass ein weiteres Eindämmen des Schwarzmarkts nur zusammen mit weiteren Akteuren wie Zahlungsdienstleistern und Staatsanwaltschaften sowie über Aufklärung erreicht werden kann. Ziel ist und bleibt es, das Angebot von Online-Glücksspiel ohne Erlaubnis in Deutschland so unattraktiv wie möglich zu machen", macht die Behörde deutlich.
Wirksamkeit der Spielerschutzvorgaben
Das Kanalisierungsziel müsse dabei immer im Zusammenhang mit den weiteren Staatsvertragszielen gesehen werden und die Suche nach den besten Lösungen zum Ausgleich dieser Ziele in der Verwaltungspraxis sei geradezu die Kernaufgabe der GGL. Daher stehe als zweiter wesentlicher Parameter für Erfolg oder Misserfolg die Frage nach der Wirksamkeit der Spielerschutzvorgaben im Raum.
Die GGL wird darin auch durch Forschungsergebnisse von anderer Seite bestätigt. Die vergangene Woche veröffentlichten Ergebnisse des Glücksspiel-Survey 2025, die auch auf dem Symposium diskutiert wurden, zeichnen ein relativ stabiles Bild des Glücksspielverhaltens in Deutschland.
„Für die diesjährige Evaluierung bedeutet dies, dass wir bisher keine validen Anzeichen dafür haben, dass sich die Fallzahlen von problematischem und pathologischem Glücksspiel seit 2023 signifikant geändert haben, so dass keine derartigen Fehlentwicklungen zu beobachten sind,“ führte Benter beim Symposium aus.
Die Befunde der drei von der GGL in Auftrag gegebenen Studien will die Behörde zusammen mit ihrer in den fünf Jahren ihres Bestehens gesammelten Expertise weiterhin aktiv in den Evaluierungsprozess einbringen. Anschließend sei es Aufgabe des Gesetzgebers, die ermittelten Handlungsbedarfe zu bewerten und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.