16.04.2021

Bundesrat legt Gesetzentwurf für Steuer auf Online-Poker und virtuelles Automatenspiel vor

Der Bundesrat legt einen Gesetzentwurf für die Besteuerung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen vor. Diese sollen ab dem 1. Juli legalisiert und mit 5,3 Prozent besteuert werden.

Der Bundesrat will Online-Poker und virtuelles Automatenspiel besteuern. Dazu hat er den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (Drucksache 19/28400) vorgelegt.

5,3 Prozent Steuer auf Online-Poker und virtuellen Automatenspielen

Der Gesetzentwurf sieht vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig wie Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen zu besteuern. Als Bemessungsgrundlage soll jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am Spiel erfasst sind. Die beiden neuen Formen sollen jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert werden. Die Lotteriesteuer würde unverändert 20 Prozent betragen. Die Länder gehen von Steuermehreinnahmen in Höhe von 365 Millionen Euro jährlich aus. 

Hintergrund ist die Legalisierung dieser beiden Spielformen ab dem Sommer. Der Glückspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.