Bundesregierung verlängert staatliche Hilfen: Überbrückungshilfe III Plus
Die bisher bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III wird als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Ende September fortgeführt und kann seit dem 23. Juli 2021 beantragt werden.
Unternehmen können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte zu stellen.
Förderprogramme bis Ende September verlängert
Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bisherigen Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten.
Restart-Prämie
Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an Soloselbstständige, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren.
Direktanträge können seit Ende vergangener Woche über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die FAQ sind unter diesem Link verfügbar.