Bundesregierung will Umsatzsteuer für das Geldspiel
Gestern verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur „Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“. Hierin hält die Bundesregierung an der einheitlichen Umsatzbesteuerung von gewerblichem Geldspiel und staatlichen Slotmachines fest. Damit solle dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu größerer Geltung verholfen werden.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung soll am 19. Januar unter TOP 3a in erster Lesung behandelt werden.
Dazu das Bundesministerium der Finanzen in seiner Pressemitteilung:
„In dieser Frage haben die Länder einen eigenen Gesetzentwurf zur Beratung in den Bundesrat eingebracht. Grundsätzlich begrüßt das Bundesministerium der Finanzen, dass die Finanzminister der Länder die im Wesentlichen aus dem Jahr 1922 stammenden steuerlichen Vorschriften des Rennwett- und Lotteriegesetzes durch ein Spieleinsatzsteuergesetz ersetzen wollen.
Im Hinblick auf die seit dem Jahr 2002 noch nicht abgeschlossenen, den Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes unterschiedlich wertenden Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates, die Klärung noch offener rechtlicher Fragen sowie die bisher ungeklärte Frage des finanziellen Ausgleichs des Bundes und der Gemeinden, bleibt die Bundesregierung derzeit vorsorglich bei ihrem Gesetzesvorschlag.“
Laut Mitteilung der AMA-Verbände kommentiert der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter, den Beschluss des Kabinetts wie folgt:
„Mit der Einführung einer Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Spielbanken schlägt die Bundesregierung einen ordnungs- und finanzpolitischen Pflock ein. Diese führt nicht nur dazu, dass die bisherige Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Anbietern von Glücksspielen beendet wird, sondern verhindert auch prohibitive Besteuerung, die rechtlich schwer zu halten wären.“