23.11.2020

Bundestag beschließt Verlängerung von Kurzarbeitergeld

Der Bundestag beschließt ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Beschäftigte sollen nun bis Ende 2021 diesen "Ersatzlohn" erhalten.

Auch 2021 bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld.

Der Bundestag billigte die Verlängerung der Bezugsdauer und der in der Coronakrise geltenden Sonderregelungen bis Ende 2021. Mit dem Beschluss können Kurzarbeiter bis zu 24 Monate Lohnersatz bekommen.

Die Regelung sieht laut Bundesarbeitsministerium vor, dass der Ersatzlohn ab dem vierten Monat des Bezugs von 60 auf 70 Prozent erhöht wird, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent. Für Berufstätige mit Kindern gibt es statt 67 nun 77 Prozent, ab dem siebten Monat dann 87 Prozent. Von dieser Regelung sollen alle Beschäftigten profitieren, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei. Unternehmen können die Sozialversicherungsbeiträge im Wesentlichen ebenfalls bis Ende 2021 weiterhin erstattet bekommen.

Zehn Milliarden Euro Kosten

Ursprünglich sollten die Regelungen Ende 2020 auslaufen. Die Bundesregierung geht allerdings nicht von einer Entspannung der Lage aus und verlängerte das Kurzarbeitergeld daher bis Ende 2021.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz beziffert die Kosten im "ZDF" auf rund zehn Milliarden Euro.

„Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten Betriebe im August für rund 2,6 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April waren es knapp sechs Millionen“, lässt das „Handelsblatt“ verlauten.

Das Gesetz zur Beschäftigungssicherung muss abschließend noch durch den Bundesrat, der bereits Zustimmung signalisiert hat.