BZgA heißt jetzt BIÖG – Auswirkungen auf Warnhinweise und Piktogramme
Mitte Februar 2025 wurde die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt. Der Bundesverband Automatenunternehmen (BA) informierte daraufhin bereits im Juni 2025 darüber, „dass mit der Umbenennung ein Austausch der Informationsmaterialien über die kostenfreie und bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention (Helpline) einhergeht“. Aktuell seien hierfür jedoch keine Fristen vorgesehen.
Anpassungen fließen in Produktionsprozesse ein
In einem aktuellen Rundschreiben informiert der BA darüber, dass der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) weitere Informationen zu den Auswirkungen der Umbenennung auf die entsprechenden Warnhinweise und Piktogramme an den Geldspielgeräten übermittelt habe. Demnach müssen die an allen im Markt befindlichen Geldspielgeräten angebrachten Warnhinweise/Piktogramme an die neue Bezeichnung BIÖG angepasst werden. Die im VDAI organisierten Herstellunternehmen von Geldspielgeräten sollen die Anpassungen in ihre jeweiligen Produktionsprozesse einfließen lassen.
Aktuell kein Handlungsbedarf
Hinsichtlich der Warnhinweise und Piktogramme bestehe aktuell kein Handlungsbedarf. Die aktualisierten Flyer können aber schon nach einem Log-In hier direkt im geschützten Mitgliederbereich der BA-Webseite heruntergeladen werden.