RP Darmstadt: OASIS-Fremdsperre ab sofort online möglich
Ab sofort können Anträge auf Eintragung einer Fremdsperre vollständig online gestellt werden.
Hierfür hat das zuständige Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ein entsprechendes Antragsformular entwickelt. Zuvor konnte ein solcher Antrag lediglich über ein ausgefülltes PDF-Dokument eingereicht werden. Die Online-Antragstellung für eine Selbstsperre ist bereits seit Ende 2024 möglich.
Eine Fremdsperre wird von Glücksspielanbietern oder Dritten, etwa Angehörigen oder Lebenspartnern, beantragt. Anders als bei der Selbstsperre muss dabei ein Sperrgrund vorliegen.
Für Fremdsperren müssen Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Spieler
- spielsuchtgefährdet ist,
- überschuldet ist,
- finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
- Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen.
Für den Antrag sind Nachweise zu den angegebenen Gründen vorzulegen. In einem Betreuungsverhältnis genügt laut RP Darmstadt der Betreuerausweis für die zu sperrende Person, außerdem entfällt dann die Stellungnahme des Betroffenen. Grundsätzlich sei dem Betroffenen vor Eintragung einer Fremdsperre Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen, so die Behörde.
Identitätsnachweise
Ebenfalls relevant für die Praxis: Das RP Darmstadt verlangt für die Eintragung einen unterschriebenen Sperrantrag und Identitätsnachweise des Antragstellers und der zu sperrenden Person, Personalausweis oder Reisepass, ein Führerschein zählt nicht. Alternativ können die Daten der zu sperrenden Person aus dem Antrag übernommen werden, stimmen sie nicht mit den Angaben im Ausweis überein, greift die Sperre nicht, heißt es in den Hinweisen des Regierungspräsidiums.