DAV-Herbstversammlung mit umfangreichem Programm und vielen Tipps
Bei der Herbstversammlung am 8. Oktober in Ratingen hatten die Verantwortlichen des Deutschen Automaten-Verbandes (DAV) ein spezielles Programm für ihre Mitglieder zusammengestellt.
Im Rahmen von zwei parallel stattfindenden Workshops hatten die nordrhein-westfälischen Automatenunternehmer die Gelegenheit, sich zum einen über „Entwicklung Kassenführung und Datenspeicherung in kleinen und mittleren Aufstellunternehmen“ und zum anderen über „Recht und Ordnung in der Gastronomie und Spielhalle“ zu informieren.
Workshops zu aktuellen Themen
Die jeweiligen Experten auf diesen Gebieten, Vorstandsmitglied Horst Hartmann und Justiziar Bernd Fröhlingsdorf mit Kanzleikollegin Isabelle Hanowski, führten kenntnisreich und umfassend durch die teils komplexen Themen.
Vorstandsmitglied Horst Hartmann äußerte sich auch über die „jahrzehntealte“ Verbändestruktur. Er sagt mögliche Änderungen voraus. „Die Heimat des DAV wird dort sein, wo sich konstruktive Verbandsarbeit am besten umsetzen lässt“, so Hartmann.
Abschließend stand das dritte Geldspielgerät in gastronomischen Betrieben im Mittelpunkt. Dieses muss gemäß Spielverordnung bis spätestens zum 10. November aus Gaststätten abgeräumt werden.
Die Botschaft des DAV-Justiziars Bernd Fröhlingsdorf ist deutlich: „Sie werden mit empfindlichen Bußgeldern zu kämpfen haben, wenn Sie das dritte Gerät nicht entfernen.“
Die kommende Jahreshauptversammlung wird am 23. April 2020 in Essen stattfinden.
Einen ausführlichen Bericht über die Herbstversammlung des Deutschen Automaten-Verbandes lesen Sie in der AutomatenMarkt-Novemberausgabe.