Dehoga Bundesverband fordert Klarstellung zur Gästedatennutzung
Der Dehoga Bundesverband fordert eine schnellstmögliche Klärung, wie die vorgeschriebenen Kontaktangaben in gastronomischen Betrieben von der Polizei genutzt werden. Dies geht aus einem Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ hervor.
In den vergangenen Tagen berichteten mehrere Medien über Fälle, in denen die Polizei Gästedaten zur Strafverfolgung nutzte. Dies soll laut dem Nachrichtenportal „n-tv“ in Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz geschehen sein.
"Hochgradig sensibel"
Die Erhebung von Kontaktdaten bei Restaurant-Besuchen ist in der Corona-Krise zur Vorschrift geworden. Gastronomische Betriebe betonen zwar, dass die Gästedaten nur im Fall von Covid-19-Infektionen an die lokalen Gesundheitsämter weitergeleitet werden, um Personen zu identifizieren und zu warnen, doch wurden laut „WDR“ kürzlich Fälle in Bayern und Hamburg bekannt, bei denen die Polizei die Kontaktdaten zur Strafverfolgung nutzte.
Als „hochgradig sensibel“ bezeichnet Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dies. Sie sieht vor allem die Landesregierungen in der Pflicht. „Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden“, forderte Hartges in der „Rheinischen Post“.
Der Dehoga Bundesverband habe laut „n-tv.de“ in einem Schreiben an die rund 65 000 Mitglieder seine Sorge um die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen zum Ausdruck gebracht. Sollte von diesen Zweckänderungen der Datenerhebung nicht äußerst zurückhalten Gebrauch gemacht werden sieht der Dehoga folgende Gefahr: „Andernfalls könnten Konfliktsituationen zwischen Gastwirten und Gästen zunehmen, wenn Gäste aufgrund gehäufter polizeilicher Abfragen Vorbehalte gegen die vorgeschriebene Gästedatenregistrierung haben“, zitiert „n-tv“ den Verband.
Staat müsse Vertrauen respektieren
In Bezug auf diesen umstrittenen „Zweckwechsel“ mahnte Stephan Thomae, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag, zu einem zurückhaltenden Umgang mit den Daten. „Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen zu Recht darauf, dass die Daten nur der Bekämpfung von Corona dienen. Dieses Vertrauen muss der Staat respektieren“, betonte Thomae.
Dem rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann zufolge dürfe die Ausnahme eben nicht zur Regel werden.