30.06.2021

Duldung von Spielhallen im Auswahlverfahren – Weiterbetrieb mit den Behörden abklären

Rechtsanwalt Tim Hilbert

Mit dem heutigen Tage laufen eine Vielzahl von gewährten Härtefällen für Spielhallen in Baden-Württemberg, die in einer Abstandskonkurrenz zueinander stehen, aus. Wie Verbandsanwalt Tim Hilbert berichtet, liegen bislang keine gerichtlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit der geplanten Auswahlverfahren vor. Ein Großteil der Städte und Gemeinden hat bislang das Auswahlverfahren noch nicht einmal begonnen.

Ungeachtet dessen haben sich laut Hilbert viele Städte und Gemeinden geweigert Spielhallenbetreibern gegenüber zu erklären, dass der Weiterbetrieb nach Ablauf der gewährten Erlaubnisse (in der Regel 30.06.2021) geduldet wird.

„Aufgrund dieser Tatsache war es erforderlich, die Zulässigkeit des Weiterbetriebs im Wege eines Antrages vor den zuständigen Verwaltungsgerichten feststellen zu lassen“, so Hilbert. „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nunmehr im Rahmen einer Zwischenverfügung angezeigt, dass der Weiterbetrieb von Spielhallen in einem Auswahlverfahren durch die Behörden zu dulden ist und damit auch keine strafrechtlichen Sanktionen für den Betreiber nach sich ziehen darf. Mit Blick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung war die nunmehr vorliegende Zwischenverfügung zu erwarten.“

Unternehmern, die für ihre Spielhalle ab dem 1. Juli keine glückspielrechtliche Erlaubnis vorliegen haben, empfiehlt Hilbert dringend, mit der zuständigen Behörde die Zulässigkeit des Weiterbetriebes im Wege einer Duldung abzuklären. „Sobald uns die oben genannte Zwischenverfügung schriftlich vorliegt, werden wir Ihnen diese unverzüglich zur Verfügung stellen, so dass sie diese gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde vorlegen können“, verspricht der Verbandsanwalt.

Er weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass demjenigen, der ab dem 1. Juli eine Spielhalle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis oder schriftliche Duldung betreibt, ordnungsrechtliche und strafrechtliche Verfahren drohen, die insbesondere auch mit Blick auf die anstehenden Auswahlverfahren bei konkurrierenden Spielhallen Berücksichtigung finden können.