Entscheidung des BFH zur Umsatzsteuer
Wie bereits berichtet, wirkt der Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofes (BFH) als Urteil, es sei denn, es wird eine mündliche Verhandlung innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung von den Verfahrensbeteiligten beantragt.
Im vorliegenden Fall ist die Frist zur Beantragung der mündlichen Verhandlung am 14. Juli 2005 um 24 Uhr abgelaufen.
Wenn keine mündliche Verhandlung beantragt wird, würde das Urteil dann am 15. Juli 2005 Rechtskraft erlangen.
Durch die Geschäftsstelle des zuständigen Senats beim BFH wurde den AMA-Verbänden mitgeteilt, dass aufgrund von Postlaufzeiten im Hause verbindliche Auskünfte über den Verfahrensstand frühestens am 20. Juli 2005 möglich sind.
Weiterhin hat die Geschäftsstelle bekannt gegeben, dass das Urteil des BFH, wenn keine mündliche Verhandlung stattfindet, am 3. August 2005 veröffentlicht, das heißt ins Internet gestellt wird.