20.07.2005
Umsatzsteuer: BFH Urteil rechtskräftig
Heute teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, dass kein Antrag auf eine mündliche Verhandlung in der Rechtssache „Linneweber“ (Az: V R 7/02. Vorinstanz: Finanzgericht Münster Az. 5 K 4280/00 U), gestellt worden ist. Der Gerichtsbescheid gilt damit wie ein rechtskräftiges Urteil.
Es sei nunmehr davon auszugehen, dass das Bundesministerium der Finanzen zeitnah über eine Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt entscheiden wird, so die AMA-Verbände. Möglicherweise werden die Länderfinanzverwaltungen zudem Anweisungen an die Finanzämter herausgeben, welche steuerrechtlichen Folgerungen (Umsatzsteuer, Verfahrensrecht, Ertragsteuer) aus dem BFH-Urteil „Linneweber“ zu ziehen sind.
Der BFH plant, wie bereits berichtet, das Urteil am 3. August 2005 auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Es sei nunmehr davon auszugehen, dass das Bundesministerium der Finanzen zeitnah über eine Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt entscheiden wird, so die AMA-Verbände. Möglicherweise werden die Länderfinanzverwaltungen zudem Anweisungen an die Finanzämter herausgeben, welche steuerrechtlichen Folgerungen (Umsatzsteuer, Verfahrensrecht, Ertragsteuer) aus dem BFH-Urteil „Linneweber“ zu ziehen sind.
Der BFH plant, wie bereits berichtet, das Urteil am 3. August 2005 auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.