02.12.2005

Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes

Den Unternehmern droht ein Spieleinsatzsteuergesetz.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich auf seiner Sitzung am 1. Dezember mit sehr großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes in den Bundestag einzubringen.

Das teilt der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) mit. Beabsichtigt ist, das Spieleinsatzsteuergesetz bereits auf der Sitzung des Bundesrats am 21. Dezember 2005 mit dem Ziel zu behandeln, den Gesetzentwurf über die Bundesregierung in den Bundestag einzubringen.

Es sei nunmehr dringend erforderlich, so BA-Geschäftsführer Harro Bunke, dass sich alle Automatenunternehmer gegenüber ihrer Landesregierung gegen das beabsichtigte Spieleinsatzsteuergesetz zur Wehr setzen.

Mit dem geplanten Gesetz sollen in Zukunft Geldspielgeräte mit einer zehn prozentigen Steuer, bemessen auf den Spieleinsatz, besteuert werden. Offensichtlich hat der Finanzausschuss die Auswirkungen dieser Steuerbelastung in Hinblick auf die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Spielverordnung nicht berücksichtigt.

Nach der Änderung der Spielverordnung, die am 1. Januar 2006 in Kraft treten soll, ist – bei langfristiger Betrachtung - eine Mindestgewinnauszahlung pro Stunde von 77,08 Prozent des Spieleinsatzes vorgeschrieben. Eine zehnprozentige Steuerbelastung würde zu einer effektiven Kostenbelastung und damit Gewinnminderung beim Aufstellunternehmer führen. Die verbleibenden maximal 12,92 Prozent des Spieleinsatzes führen unweigerlich zu einer Erdrosselung der Aufstellunternehmer.

Die Minister und Ministerpräsidenten, die sich mit dem Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes befassen, müssen nachdrücklich auf diese Zusammenhänge hingewiesen werden. Das Spieleinsatzsteuergesetz kann nicht ohne weitere, eingehende Beratungen am 21. Dezember 2005 im Bundesrat verabschiedet werden.