03.04.2014

EuGH verhandelt über deutsches Glücksspielrecht

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) verhandelt seit Mittwoch über über das deutsche Glücksspielrecht. Thema ist der schleswig-holsteinische Sonderweg und damit die unterschiedliche Rechtslage in Deutschland. Das berichtet der schleswig-holsteinische Zeitungsverlag in seiner Online-Ausgabe.

Schleswig-Holstein war dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer zunächst nicht beigetreten, sondern hatte ein eigenes Glücksspielgesetz geschaffen. das Anfang 2012 in Kraft trat. Der Bundesgerichtshof bat im Januar 2013 die Luxemburger Richter um Auskunft, ob die unterschiedliche Rechtslage in Deutschland gegen EU-Recht verstößt. Darüber wird jetzt verhandelt. Das Urteil wird erst in drei bis sechs Monaten erwartet.

Ebenfalls im Januar 2013 beendete die nach der Landtagswahl nun SPD-geführte Landesregierung die Sonderregelung. Schleswig-Holstein trat dem Glückspielstaatsvertrag bei. Die strengeren Regeln – Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen ist verboten, nur 20 Lizenzen dürfen für Sportwettenanbieter vergeben werden – gelten seitdem auch für Schleswig-Holstein. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 26 Wettlizenzen und 23 für Online-Casinospiele für sechs Jahre vergeben. Das verletzt die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Einheitlichkeit.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) erklärte den schleswig-holsteinischen Sonderweg für zulässig. Allerdings wandte er sich mit einigen offenen Fragen an den EuGH. Zum einen soll das europäische Gericht Fragen zur Zulässigkeit eines Revisionsverfahrens in Karlsruhe klären. Dem Bundesgerichtshof liegt eine solche Klage vom Internet-Wettanbieter Digibet vor. Das Unternehmen hat eine schleswig-holsteinische Lizenz, darf aber bisher nicht in Nordrhein-Westfalen tätig werden.

Zum anderen soll der EuGH die Gesetzeslage zum Glücksspielrecht in Deutschland klären. Glücksspiel darf nur beschränkt werden, wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient. Der BGH möchte vor diesem Hintergrund wissen, wann Eingriffe in den Glücksspielsektor als inkohärent einzustufen sind.

Es könnte sich dabei herausstellen, dass gerade die nur zeitweilig geltende Regelung in Schleswig-Holsteins die kohärente war, weil sie unterschiedliche Glücksspielangebote gleich behandelte. In dem Fall dürften die geltenden Beschränkungen für Glücksspiele im Internet insgesamt nicht mehr anwendbar und der Glücksspielstaatsvertrages in seiner jetzigen Ausgestaltung gescheitert sein.