FGA wirbt für Automaten-Desinfektionspläne in der Gastronomie
„Zum Zweck der Infektionskettenverfolgung ist das Führen von Gästelisten in der Gastronomie auf einem eigenen Formular unumgänglich“, betont der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) in einem aktuellen Rundschreiben.
Hierauf müsse der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Räume und Name und Telefonnummer beziehungsweise Name und E-Mail-Adresse erfasst werden. Alternativ könne jeder Gast auch einzeln befragt werden und das Servicepersonal notiere dann die Daten.
„So sind diese Listen nicht von anderen Gästen einsehbar. Der Datenschutz ist unbedingt einzuhalten“, macht der FGA deutlich.
Vernichtung der Daten spätestens nach einem Monat
Die Gästedaten dürfen nach der 5. Corona-Verordnung ausschließlich an das Gesundheitsamt weitergegeben werden und sind spätestens nach einem Monat datensicher zu vernichten. Außerdem müssen Gastwirtinnen und Gastwirte die Gäste darüber aufklären, was mit ihren Daten passiert.
„Bitte sensibilisieren Sie Ihre Wirte diesbezüglich“, appelliert die FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer.
Exakter Desinfektions- und Reinigungsplan
Der FGA hat einen detailgenauen Desinfektions- und Reinigungsplan für alle Geräte, die in der Gastronomie eingesetzt werden, umgesetzt, eine praktische Hilfe.
In dem Plan sind die jeweils erforderlichen Arbeitsschritte exakt dokumentiert.
„Wir empfehlen Ihnen, diesen auszudrucken und in ausreichender Anzahl den Gastwirten zur Verfügung zu stellen. Bitte bedenken Sie, dass dies einen Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung des Hygienekonzeptes darstellt“, hofft die FGA-Spitze auf viele aktive „Mitmacher“.
Beiliegend das PDF „FGA_Desinfektonsplan_Gastro“.