12.06.2020

Landesmedienanstalt Saarland geht mit Untersagungsverfügungen gegen Online-Casinos mit Schleswig-Holstein-Lizenz vor

Das Online-Casino Wunderino mit Sitz auf Malta gehört zu den Anbietern, die in das Fadenkreuz der Landesmedienanstalt Saarland geraten sind.

Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat als ers­te Glücks­spiel­auf­sichts­be­hör­de auf der Grund­la­ge des gel­ten­den Glücks­spiel­staats­ver­tra­ges Unter­sa­gungs­ver­fü­gun­gen gegen zwei markt­star­ke Anbie­ter von Online-Casino-Spielen mit Lizenz des Lan­des Schleswig-Holstein erlas­sen. Mit die­sen wird es den bei­den Anbie­tern unter­sagt, "im Saar­land für im Inter­net im Saar­land nicht erlaub­nis­fä­hi­ges öffent­li­ches Glücks­spiel zu wer­ben".

Schleswig-Holstein selbst hat­te beim Wie­der­auf­le­ben sei­ner Online-Casino-Lizenzen eine Begren­zung der Wer­bung für die­se Ange­bo­te zugesichert. Insbesondere soll­ten die Anbie­ter mit einer Schleswig-Holstein-Lizenz auf die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit von sol­cher Wer­bung in Form bun­des­weit emp­fang­ba­rer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel zur regio­na­len kom­mer­zi­el­len Kom­mu­ni­ka­ti­on ach­ten. Von die­ser Begren­zung ist in der Pra­xis aus Sicht der LMS nichts mehr zu spü­ren. Denn: "TV-Werbung für Spiel­mög­lich­kei­ten bei die­sen Online-Casinos fin­det in einer viel zu gro­ßen Anzahl pri­va­ter TV-Programme statt – und dass auch zu Tages­zei­ten, in denen Kin­der und Jugend­li­che beson­ders schutz­be­dürf­tig sind."

Die Direk­to­rin der LMS, Ruth Mey­er, erklär­t in die­sem Zusam­men­hang: „Die LMS hat sich daher ent­schlos­sen Schrit­te zu ergrei­fen, damit über schleswig-holsteinische Allein­gän­ge unter der Gel­tung des aktu­el­len Glücks­spiel­staats­ver­tra­ges nicht das Ziel der Glücks­spiel­sucht­be­kämp­fung gera­de auch in Corona-Zeiten mas­siv gefähr­det wird.“