13.03.2020

Forum verweist auf den Kern des gestern beschlossenen GlüNeuRStV

Das Forum der Automatenunternehmer kommentiert die Essenz des gestern beschlossenen  Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrages kurz und knackig. Im heutigen Forum-Newsletter heißt es: 

"Liebe Mitglieder, in der Vergangenheit haben wir Sie bereits ausführlich über die jeweiligen Entwürfe zum Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag der Bundesländer unterrichtet.

Auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz wurde jetzt der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag beschlossen. Wie zu erwarten war, bleibt es grundsätzlich bei den Mindestabständen, die Spielhallen zueinander einzuhalten haben; fernerhin wird am Grundsatz des Verbots der sogenannten Mehrfachkonzessionen festgehalten. 

Allerdings haben jetzt alle Länder nach einer Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 GlüNeuRStV die Möglichkeit, bis zu drei Spielhallen je Gebäude/Gebäudekomplex zuzulassen, wenn diese Spielhallen zum 01.01.2020 bestanden und die Betreiber folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Die Spielhallen sind von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert (Wiederholung im Abstand von zwei Jahren)
– Der Betreiber verfügt über einen Sachkundenachweis aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung
– Das Personal der Spielhallen ist besonders geschult

Die Länder müssen in ihren Landesgesetzen die Übergangsfrist hierzu gesetzlich festlegen. Im Übrigen bestimmen die Länder in ihren Ausführungsgesetzen das Nähere selbst."

Während also noch in den letzten Entwürfen eine sogenannte Länderliste zu dieser Abweichungsmöglichkeit bestand, können jetzt sämtliche Länder von dieser Regelung in ihren Gesetzen Gebrauch machen."