Fristen für Dokumentationsberichte beachten
Wie schon 2014 müssen mehrere Bundesländer auch in diesem Jahr die Dokumentationsberichte zu den Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Das Dienstleistungsunternehmen Merlato erinnert daran, dass Automatenunternehmer in Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg und Sachsen-Anhalt ihre Dokumentationsberichte für 2014 bis zum 31. März 2015 abgeben müssen. Gemäß der jeweiligen Landesgesetze haben diese Bundesländer eine jährliche Dokumentationspflicht.
„Des Weiteren muss das Bundesland Brandenburg erstmalig dokumentieren“, verlautbart Merlato. Hier gelte als Frist auch der 31. März 2015. Laut einer Merlato-Mitteilung müssen jedoch die Jahre 2013 und 2014 dokumumentiert werden, da Brandenburg laut Landesgesetz, das zum 5. April 2013 in Kraft getreten ist, eine zweijährige Dokumentationspflicht hat.
„In allen anderen Bundesländern, deren Sozialkonzepte beziehungsweise allgemein Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen nach Paragraf 6 Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) geregelt werden, gilt eine zweijährige Übergangsfrist beginnend ab dem 1. Juli 2012. Somit muss erst zum 1. Juli 2016 erneut eingereicht werden. Außer in Nordrhein-Westfalen. Hier steht noch keine Frist zur ersten Abgabe der Dokumentationsberichte fest“, teilt Merlato mit.
Sollten Automatenkaufleute spezielle Dienstleister mit der Erstellung einreichungsfähiger Dokumentationsberichte beauftragen, müssen die erforderlichen Unterlagen dort natürlich mehrere Wochen vor der offiziellen Abgabefrist abgegeben werden.