FSH: Glücksspielgesetz Rheinland-Pfalz tritt am 22. August in Kraft
Bekanntlich soll das geänderte Landesglücksspielgesetz in Rheinland-Pfalz in diesen Tagen in Kraft treten. "Nach Rücksprache mit dem Fachverband Spielhallen teilte nunmehr das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit, dass eine Verkündung des Gesetzes am 21. August 2015 geplant ist, so dass das Gesetz am folgenden Tag, dem 22. August 2015, in Kraft tritt", berichtet Rechtsanwalt Tim Hilbert in einem aktuellen Newsletter des FSH.
Weiter: "Bei der vorliegenden Mitteilung handelt es sich lediglich um eine Ankündigung und für die Wirksamkeit des neuen Landesglücksspielgesetzes ist tatsächlich die Verkündung erforderlich. Erst dann dürfen und müssen die neuen Sperrzeiten umgesetzt werden."
Neue Sperrzeit von 2 bis 8 Uhr
Insbesondere mit Blick auf die geänderten Sperrzeit habe sich bei vielen Spielhallenbetreibern Verunsicherung breit gemacht, ab wann diese wirksam sind. Rechtsanwalt Tim Hilbert gibt in dem FSH-Rundschreiben zu bedenken: "Hinsichtlich der Umsetzung der neuen Sperrzeit in Spielhallen von 2 Uhr bis 8 Uhr ist zu beachten, dass sich mit Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes die Sperrzeit in die Nachtzeit verschiebt. Dies hat zwingende Auswirkungen auf die Entlohnung der Arbeitnehmer/innen."
Denn: "Beschäftigt ein Arbeitgeber Arbeitnehmer während der Nachtzeit (mindestens zwei Stunden in der Zeit von 23 bis 6 Uhr), sind dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."