06.11.2019

Gastronomie: Stichtag 10. November

Rechtsanwalt Frank Repschläger

Nicht vergessen: in wenigen Tagen ist es soweit. Ab dem 10. November (0:00 Uhr) dürfen in Schank- und Speisewirtschaften nur noch höchstens zwei statt wie bisher drei Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Es sei nicht ausreichend, einfach den Stecker zu ziehen und auf diese Weise ein Gerät außer Betrieb zu nehmen, betont Rechtsanwalt Frank Repschläger, der juristische Berater des Forums. Er empfiehlt, dafür Sorge zu tragen, dass überzählige Geräte spätestens am 9. November physisch vom Aufstellplatz entfernt werden.

„Sollte die Ordnungsbehörde im Rahmen einer Kontrolle feststellen, dass noch das dritte Geräte aufgestellt ist, laufen Sie Gefahr, dass gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird“, betont Repschläger in einem Rundschreiben an die Mitglieder des Forums. Ab dem 10. November sei mit vermehrten Kontrollen durch die Ordnungsbehörden zu rechnen.