Geld zurück wegen Geschäftsunfähigkeit
Nach einem Urteil eines österreichischen Zivilgerichts soll die Novomatic-Tochter Austrian Gaming Industries (AGI) einem Spielsüchtigen knapp 438 000 Euro zurückzahlen, weil deren Mitarbeiter ihn nicht vom Spielen abgehalten haben. Gefordert hatte der Mann fast 800 000 Euro.
Der Spieler hatte angegeben, wegen seiner Spielsucht geschäftsunfähig gewesen zu sein. Ein Gutachten bestätigte ihm das. Durch die Benützung der Automaten sei ein Glücksspielvertrag zwischen dem Spieler und der AGI zustande gekommen, der jetzt rückabgewickelt werden müsse, urteilte das Gericht, nach dessen Einschätzung der Kläger allerdings nur den Verlust 437 950 Euro habe nachweisen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Austrian Gaming Industries hat Berufung angekündigt.
Abgesehen davon, dass ein Glücksspielanbieter exzessive Spieler erkennen und aus sozialer Verantwortung vom Spielbetrieb ausschließen sollte, gilt doch grundsätzlich: Ein Spieler, der sich nicht sperren lassen hat, darf spielen. Wie sollen Mitarbeiter einer Spielbank oder einer Spielhalle eine vorliegende Geschäftsunfähigkeit erkennen?