Gericht stellt staatliches Lotto-Monopol in Frage
Private Wettspielbetreiber können nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) auf einen Zugang zum bisher staatlichen Lotto- und Sportwettenmonopol hoffen.
In einer Eilentscheidung von Montag stellte das VGH fest, dass das staatliche Monopol dem europäischen Wettbewerbsrecht widerspreche. Die Richter verwiesen auf die ihrer Ansicht nach unzulässige Einschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, wie sie ausländischen Anbietern durch europäische Rechte eingeräumt werden. Sie verwiesen auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November 2003 (AZ: 11 TG 3060/03).
Der VGH gab mit seiner Entscheidung einem Kasseler Kaufmann Recht, der Wetten eines englischen Unternehmens anbieten wollte. Die Stadt untersagte ihm dies mit Hinweis auf das hessische Gesetz über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien.
Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Der VGH erteilte dem englischen Unternehmen die Auflage, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Beschlusses einen Genehmigungsantrag bei der Stadt zu stellen. Diese müsse bei ihrer Entscheidung die Rechtsauffassung des VGH berücksichtigen, so eine Sprecherin des Gerichts.