Gespannte Blicke nach Berlin
Am Freitag fanden vor dem Verwaltungsgericht Berlin drei mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Spielhallengesetzes statt (AZ:VG 4 K 342.12; VG 4 K 344.12; VG 4 K 336.12). Gegenstand war insbesondere die Vereinbarkeit des Spielhallengesetzes mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, der Notwenigkeit der Notifizierung der Spielhallenregelungen und mögliche Verstöße gegen die Berufsfreiheit und das Eigentumsrecht.
Am 1. März wollen die Richter um 9.30 Uhr ihre Entscheidung verkünden.