Glücksspielneuregulierung: DSWV lobt Fortschritte und kritisiert Versäumnisse
Der Entwurf eines neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV), auf den sich die Verhandlungsführer der Bundesländer geeinigt haben, ist aus Sicht des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) ein erster Schritt in Richtung einer modernen, marktkonformen Glücksspielregulierung in Deutschland.
Das Vertragswerk lockere die bisherige strikte Verbotspolitik im Glücksspielwesen, die sich im digitalen Zeitalter als ineffektiv erwiesen habe, heißt es in einer Stellungnahme des DSWV. Auch die Schaffung einer zentralen und professionellen Glücksspielaufsichtsbehörde werde vom DSWV sehr begrüßt, sofern diese flexibel auf Marktentwicklungen reagieren könne.
Aufsichtsbehörde begrüßt
Zahlreiche kritische Regelungen des Gesetzentwurfs stellten in Ihrer Gesamtheit jedoch die erfolgreiche Überführung der Kundennachfrage in den regulierten Markt in Frage. DSWV-Präsident Mathias Dahms benennt den größten Knackpunkt aus Sicht der Sportwettenanbieter.
„Besonders problematisch ist für uns die nur sehr enge Zulässigkeit von Live-Wetten ausschließlich auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor bei Sportarten mit geringer Toranzahl wie zum Beispiel beim Fußball. Relevante Live-Wettmärkte wie Tennis, Handball oder Basketball sowie beliebte Live-Wettformen wie die Over-/Under-Wette könnten nicht mehr angeboten werden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Live-Wette besonders populär ist und rund 60 Prozent aller Wetteinsätze ausmacht. Enttäuschte Verbraucher werden sich Schwarzmarktangeboten zuwenden, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.”
Willkürliche Beschränkung
Bei weiteren Regelungen sei der Beitrag zum Spielerschutz zweifelhaft, die Komplexität aber sehr hoch, so Dahms. Ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1 000 Euro je Kunde und Monat beschränke den Markt völlig willkürlich und trage nicht zum Spielerschutz bei. Mit gigantischem technischem Aufwand einer zentralen „Aktivitätsdatei“ solle zudem die parallele Nutzung verschiedener Glücksspielangebote im Internet unterbunden werden.
„Die damit verbundene Wartezeit von fünf Minuten beim Wechsel von einem zum anderen Angebot gehen im digitalen Zeitalter völlig an der Lebenswirklichkeit der Verbraucher vorbei“, sagt Dahms.
Gleichwohl sei es für eine abschließende Beurteilung des Vertragswerks noch zu früh. Die Bundesländer hätten ein höchst komplexes Regulierungswerk vorgelegt, das zunächst einer intensiven Analyse bedürfe, um seine volle Tragweite zu erfassen.
Die Erkenntnisse aus dieser Analyse werde der DSWV im Rahmen der Verbändeanhörung am 19. Februar vortragen.