26.09.2003

Haftstrafe auf Bewährung: Schläger verletzte Spielgast

Vor dem Paderborner Amtsgericht ist ein Spielgast wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Unser Leser Ferdinand Brink, Automatenunternehmer aus Paderborn, machte den AutomatenMarkt auf das Urteil aufmerksam.

Im Oktober des vergangenen Jahres hatte Peter G., ein 26-Jähriger, in seiner Paderborner Stamm-Spielstätte eine Zeit lang an dem Fungame Gladiator gespielt und schließlich das Gerät gewechselt.

Der nachrückende Spieler konnte sich plötzlich über eine Gewinnsträhne freuen, was Peter G. erzürnte. Er stieß sein Opfer nach einem Wortgefecht mit einem Faustschlag vom Stuhl und strich den Gewinn, 22 Weiterspielmarken, ein. Zu Unrecht, wie der Amtsrichter ihm jetzt zu verstehen gab.

Das Gericht befragte den Angeklagten unter anderem auch nach dem Wert der Weiterspielmarken. Dieser erklärte, die Weiterspielmarken dienten lediglich zur Motivation, an „weiteren Automaten damit zu spielen“. Drei geladene Zeugen bestätigten, dass die gewonnenen Marken nicht in Bares umgetauscht werden konnten.

Der Schläger, er hat Hausverbot in der betreffenden Spielstätte, versprach Besserung.