29.09.2005

Hamburg beschließt umstrittenes Spielvergnügungssteuergesetz

Das Parlament der Freien und Hansestadt Hamburg, die Bürgerschaft, hat am Mittwochabend das Spielvergnügungssteuergesetz in erster und zweiter Lesung verabschiedet. Für die Hamburger Automatenkaufleute bedeutet das, dass sie ab dem 1. Oktober zehn Prozent des Einsatzes an Geld-Gewinn-Spiel-Geräten an die Finanzbehörden abführen müssen.

Für Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit, die in Hamburg bislang steuerfrei waren, sollen ab sofort je nach Aufstellort 50 bis 80 Euro pro Gerät und Monat fällig sein.

Die Vorsitzende des Hamburger Automaten Verbandes, Sabine Glawe, nimmt zu dem Beschluss der Bürgerschaft wie folgt Stellung:

„Die Hamburger Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 28. 9. 2005 in weniger als einer Minute zwei so genannte Lesungen des Spielvergnügungssteuergesetzes abgehalten und das Gesetz in beiden Lesungen mit den Stimmen der CDU – bei Enthaltung von SPD und Grünen – verabschiedet. Es ist bedauerlich, dass die Hansestadt Hamburg bewusst eine Fortsetzung der Konfrontation sucht und nicht bereit gewesen ist, die auf der Hand liegenden Möglichkeiten einer gütlichen Einigung zu ergreifen.

Wir müssen uns daher darauf einstellen, dass das Gesetz ab 1. 10. 2005 in Kraft tritt. In Kürze werden wir vom Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz die Anmeldeformulare für die Steuer erhalten.

Alle Mitglieder sollten beispielhaft anhand der in diesem Jahr (bis einschließlich September) erzielten Umsätze und Ausleseprotokolle die Anzahl der entgeltpflichtigen Spiele feststellen, um auf diese Weise zu ermitteln, wie sich das Spielvergnügungssteuergesetz individuell auswirkt.

Diese Maßnahme ist erforderlich, um notwendig gewordene gerichtliche Schritte gegen das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz einzuleiten. Es ist beabsichtigt, Verfahren mit dem Ziel der Aussetzung der Vollziehung zu führen und auch die Hauptsacheverfahren zu beginnen.

Wir raten den Mitgliedern, bereits mit der ersten Anmeldung Einspruch gegen die Steueranmeldung einzulegen.“