18.08.2006

Hamburger Senat mit Steuer-Kosmetik

Der Hamburger Senat hat die Abänderung des umstrittenen Spielvergnügungssteuergesetzes beschlossen und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bürgerschaft zur Beratung übersandt.

Wesentliche Änderung in der Novelle ist die rückwirkende Senkung der Steuer in zwei Stufen. Die Steuer soll nach dem Gesetzentwurf ab Mai 2006 von derzeit zehn auf fünf Prozent halbiert werden.

Für den Zeitraum Oktober 2005 bis April 2006 ist eine rückwirkende Senkung des Steuersatzes auf acht Prozent vorgesehen.

Mit der Novelle hält der Senat allerdings weiterhin an der umstrittenen, erdrosselnd wirkenden steuerlichen Bemessungsgrundlage Spieleinsatz fest. D

er Hamburger Automaten Verband sieht deshalb auch keinen Anlass zur Entwarnung. Der Kampf um die Existenz gehe weiter.