Hamburger Spielhallengesetz in Kraft
Das Ende November beschlossene Hamburger Spielhallengesetz wurde am 18. Dezember im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist damit seit dem 19. Dezember in Kraft. Allerdings ist nach Angaben des Hamburger Automaten Verbandes (HAV) noch völlig ungeklärt, welche Behörde für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist.
Für die Spielstätten in der Hansestadt bedeutet dies, dass ab sofort Geldspielgeräte nur noch einzeln aufgestellt sein dürfen, und zwar mit einem Mindetabstand von 1,50 Metern und Trennwänden zwischen den Geräten.
An jedem Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit muss Informationsmaterial über die Risiken des Spielens sowie über qualifizierte Beratungsstellen einschließlich Kontaktdaten sichtbar ausliegen. Auch spielrelevante Informationen, wie beispielsweise Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten, müssen am Gerät sichtbar sein.
Des Weiteren muss ab sofort in jeder Konzession eine Aufsicht anwesend sein. Eine Zugangskontrolle ist obligatorisch, und „auffällige Personen“ sind vom Spiel auszuschließen.
Die Vermittlung von Sportwetten ist ebenso verboten, wie die kostenlose Abgabe von Getränken und Speisen oder Werbung im Fernsehen, Internet und über Telekommunikationsanlagen sowie durch besonders auffällige äußere Gestaltung von Spielhallen.
Außerdem sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass Minderjährige von Amts wegen in Spielstätten geschickt werden dürfen – zu Testzwecken.