Hamburger Spielstätten müssen rauchfrei bleiben
In Hamburg ist Anfang des Monats das am 19. Juni geänderte „Passivraucherschutzgesetz“ in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung in öffentlichen Einrichtungen vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen zu schützen. Zu diesen Einrichtungen gehören nun auch Spielstätten.
Nach Paragraf 2 des Gesetzes ist das Rauchen in Spielhallen und Gaststätten grundsätzlich verboten.
Gaststätten sind vom Rauchverbot ausgenommen, wenn sie über nur einen Gastraum mit weniger als 75 Quadratmetern verfügen, keine zubereiteten Speisen anbieten, und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren.
In Gaststätten können zudem abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden, die baulich wirksam abgetrennt und belüftet sein müssen. Außerdem müssen sie kleiner als die übrige Gastfläche sein.
Verstöße gegen das Gesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis 500 Euro und geahndet werden.