HAV fordert zur Klage auf
Der Vorstand des Hamburger Automaten Verbandes (HAV) wendet sich bezüglich der bevorstehenden Verpflichtung zur Gerätereduzierung von zwölf auf acht in Mehrfachkonzessionen mit einem Eilrundschreiben an die Mitglieder.
Der Vorstand habe in den vergangenen vier Wochen intensive Gespräche mit der Politik geführt, um zu erreichen, dass die Abräumungsverpflichtung solange nicht durchgesetzt wird, bis in einem gerichtlichen Eilverfahren geklärt ist, ob vorläufiger Rechtsschutz besteht oder nicht. Man wollte damit die ansonsten erforderlich werdende Einreichung vieler Klagen und Anträge beim Verwaltungsgericht vermeiden.
"Der Versuch ist nun bedauerlicherweise an der Weigerung der Bezirke gescheitert", schreibt der HAV. Dies habe nun für die Betreiber von Mehrfachkonzessionen folgende Konsequenzen:
Diejenigen, die weder eine Klage noch eilgerichtliche Schritte einleiten, müssen mit Ablauf des 19. Dezember entsprechend abräumen.
Diejenigen, die Klage einreichen und eilgerichtliche Anträge stellen mit dem Ziel, die Reduzierung der Geräte vorläufig aufzuschieben, müssen ihre geplanten gerichtlichen Maßnahmen nun unverzüglich in die Tat umsetzen.
"Aus unserer Sicht erfordern die Einreichung der Hauptsacheklagen und der Eilanträge in jedem Fall anwaltlichen Beistand", erklärt HAV-Vorsitzender Gundolf Aubke. "Die Möglichkeit von Sammelklagen oder Ähnlichem ist nicht gegeben. Jedes Mitglied muss individuell für jeden Standort einer Mehrfachkonzession handeln."
Sollte es gelingen, das Verwaltungsgericht Hamburg von einer Aussetzung der Abräumungsverpflichtung zu überzeugen, gelte dies nur für den jeweiligen individuellen Antragsteller, nicht jedoch für andere Betriebe und auch nicht für diejenigen, die bereits abgeräumt hätten. Für weitere Beratung steht der Verband zur Verfügung.