16.12.2019

Hessen: Innenminister Beuth warnt Sportwettenanbieter

Hessens Innenminister Peter Beuth.

Ab Januar 2020 soll jedes Sportwetten-Angebot in Hessen erlaubnispflichtig sein, und Duldungen soll es nicht mehr geben. Dennoch hat noch kein einziger Anbieter eine Erlaubnis beantragt.

Das Land Hessen plant sein Glücksspielgesetz dahingehend zu ändern, dass Sportwetten-Anbieter ab Januar eine Erlaubnis benötigen. Das ist seit längerem bekannt. Inzwischen befindet sich das Gesetz auch in der parlamentarischen Beratung.

„Obwohl das Regierungspräsidium Darmstadt umfangreich informiert und bereits seit Monaten Erlaubnisanträge entgegennehmen könnte, hat noch kein Anbieter einen solchen eingereicht“, sagte Innenminister Peter Beuth im Rahmen der Plenardebatte zum Thema.

Ab Januar gebe es auch keine Duldungen mehr, betonte der Minister. Das Land werde illegale Angebote konsequent untersagen. Anbieter ohne die notwendige Erlaubnis würden sich strafbar machen. Von Sportwett-Anbietern bezahlte Werbung dürfe dann auch nicht mehr im Fernsehen oder im Stadion gezeigt werden.

„Deshalb appelliere ich an die Anbieter, ihre Unterlagen auf Vordermann zu bringen und endlich einzureichen“, sagte Beuth.

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt werden Erlaubnisanträge ab Januar 2020 bearbeitet. Auch Anträge, die vorher eingehen, werden so behandelt, als wären sie am 1. Januar eingereicht worden. Alle Anbieter, die sich dann nicht im Erlaubnisverfahren befinden, gelten als illegal.