13.08.2020

Hessen: Maskenpflicht für Kunden in Spielhallen entfällt ab dem 15. August

In Hessen entfällt die Maskenpflicht ab dem 15. August für Gäste in Spielhallen. Das Personal muss jedoch weiterhin Masken tragen.

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen und Vorgaben für unter anderem auch Spielhallen angepasst.

„Besucherinnen und Besucher von Spielhallen und Casinos müssen – anders als das Personal – keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Regeln werden mit den geltenden Vorgaben der Gastronomie vereinheitlicht“, heißt es in der Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei. Diese Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag, 15. August 2020.

Das Personal muss weiterhin Masken tragen

Während die Gäste in Spielhallen ab Samstag, 15. August 2020, 0 Uhr, keinen Mundschutz mehr tragen müssen, ist das Personal, wie auch in der Gastronomie, weiterhin zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet.

Die Geltung aller sonstigen Regelungen wurden bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.

HMV weist auf Einhaltung weiterer Regelungen hin

Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) macht in einem Eil-Rundschreiben darauf aufmerksam, dass die sonstigen Hygiene- und Sicherheitskonzepte unbedingt weiterhin einzuhalten seien. Insbesondere sei die Registrierung der Kunden weiterhin erforderlich sowie die Vernichtung der Kundendaten getreu dem Datenschutz nach Ablauf eines Monats.

„Obwohl uns diese Nachricht freut, halten Sie ihr Personal weiterhin dazu an, Disziplin walten zu lassen und die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Lassen Sie nicht mehr Kunden in Ihre Spielstätte als notwendig und drängen Sie immer auf die Einhaltung des Mindestabstandes“, empfiehlt der HMV.

Sollten sich die Infektionszahlen erhöhen, seien neue Beschränkungen möglich, so der Verband.

Weitere Informationen sind der Pressemeldung der Hessischen Staatslanzlei zu entnehmen.